Gashausschau

Wussten Sie?

Die Betreiber von Gasanlagen sind gemäß der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) für ihre Gasanlagen selbst verantwortlich.

Ab der Hauptabsperreinrichtung (HAE) des GasNetzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gasinstallation in den Händen von Gebäudeeigentümern und Mietern. Mit der Änderung der technischen Regeln für Gasinstallationen“ (TRGI 2008) wurde diese Prüfung für Hausbesitzer zur jährlichen Pflicht.

Häufig nicht bekannt!

lm Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht oder durch den Abschluss eines Gasliefervertrages ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen Sichtkontrolle seiner Hausgasleitung verpflichtet.

Darüber hinaus sollen Gasleitungen alle zwölf Jahre durch einen lnstallationsfachbetrieb auf Gebrauchsfähigkeit und Dichtheit geprüft werden.

Unser Angebot für Sie!

Ab sofort können wir für Sie die jährlich vorgeschriebene Überprüfung der Gasanlage nach TRGI durchführen.

Ihre Vorteile

  • Höhere Sicherheit für Sie, Ihre Familie und ggf. Ihre Mieter
  • Früherkennung von Leckagen und Schäden
  • Vermeidung von Reparatur und Folgekosten
  • Erhöhung der Brand- und Betriebssicherheit
  • Dokumentation der durchgeführten Kontrolle
  • Juristische Entlastung im Schadensfall
  • Nachweis im Schadenfall gegenüber dem Gebäudeversicherer

Haben Sie Interesse?

Gerne stehen wir für lhre Rückfragen zur Verfügung! Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Aufwand (Vor-Ort-Begehung, Messung und Berichterstellung).

Warum gerade der Schornsteinfegermeister?

Der Schornsteinfegerberuf gehört zu den sicherheitsrelevanten Gewerken gemäß der Handwerksordnung Anlage A in Deutschland. Der Schornsteinfeger führt stets sicherheitsbezogene Arbeiten durch und dokumentiert diese entsprechend. Eine gute Aus-, Fort- und Weiterbildung in Verbindung mit dem Qualitäts- und Umweltmanagement gewährleisten lhnen gute Leistungen lhres Schornsteinfegermeisterbetriebes!